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Bei Blindenhörbüchereien handelt es sich um Bibliotheken, deren Literaturbestand auf Tonträgern aufgelesen ist. Diese akustischen Bücher, auch Hörbücher genannt, können Blinde und Sehbehinderte ausleihen. Alle Hörbüchereien verfügen über einen umfangreichen Literaturbestand, der überwiegend die Bereiche Belletristik, Unterhaltung, Kultur und Wissenschaft abdeckt.
Die erste deutsche Hörbücherei wurde 1954 in Marburg gegründet. Inzwischen existieren in Deutschland unter anderem folgende Einrichtungen:
Diese Bibliotheken sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft MEDIBUS. Diese Organisation sorgt beispielsweise dafür, dass keine Werke gleichzeitig in verschiedenen Hörbüchereien produziert werden. Dagegen ist es üblich, zur Anpassung der jeweiligen Buchbestände die Mutterbänder zwischen den Büchereien auszutauschen. Darüber hinaus stellt die Arbeitsgemeinschaft einen Gesamtkatalog aller im deutschsprachigen Raum bereitstehenden Blindenhörbücher bereit.
Jeder Hörer einer Blindenhörbücherei muß die Blindheit oder Sehbehinderung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. einer entsprechenden Ablichtung nachweisen. Die Mitgliedschaft und somit das Ausleihen der Hörbücher ist, abgesehen von eventuellen geringen Eintrittsgebühren und freiwilligen Spenden, kostenlos. Damit gezielt Buchbestellungen erfolgen können, stehen allen Mitgliedern Bücherverzeichnisse in Blindenschrift, auf Tonträger oder im Internet zur Verfügung.
Der Versand der Bücher zwischen Hörbücherei und Hörer bzw. umgekehrt erfolgt portofrei. Aus diesem Grund sind die Spezialboxen für die Tontr�ger durch den Vermerk "Blindensendung" entsprechend gekennzeichnet.
Es handelt sich um speziell angefertigte Boxen mit einem Einschub für
die Schilder, auf denen sich die Adressen des Hörers und der
Bücherei befinden.
Die Technik der Tonträger steckt inzwischen in der dritten Generation. In den 50er und 60er Jahren wurden Hörbücher auf Spulentonbändern aufgenommen, kopiert und verliehen. Zu Beginn der 70er Jahre erfolgte eine Umstellung auf Magnetkassetten. Diese Art der Tonträger gehört zwischenzeitlich auch der Vergangenheit an, denn alle Hörbücher befinden sich heutzutage auf CD ROM. Das ist von Vorteil! Die Silberscheiben verfügen gegenüber Magnetbändern über eine erheblich höhere Speicherkapazität. Für die Speicherung auf CD-Rom wurde das sogenannte DAISY-Format als internationale Norm festgelegt.
Auf diesem Bild sind Tonbandspule, Magnetkassette und CD-ROM
im Vergleich zu sehen. Die Hörbüchereien setzten früher
Spulen mit einem Durchmesser von 15 cm ein. Pro Spule wurde das Bandmaterial
in einer Länge von 360 Metern untergebracht. Bei einer Bandgeschwindigkeit
von 9,5 cm pro Sekunde ergab sich pro Spur eine Aufnahmekapazität
von einer Stunde. Die Bänder wurden 2spurig bespielt. Dies ergab
insgesamt pro Spule 2 Stunden.
Auf einer
Magnetkassette konnte man dagegen nur 60 bzw. 90 Minuten unterbringen. Die
CD-ROM hingegen speichert bedingt durch das komprimierte Aufnahmeverfahren bis weit über
10 Stunden.
Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen intensiv die beschriebenen Hörbüchereien. Ihnen stehen auf diese Weise gute Möglichkeiten zur Verfügung, ein großes Spektrum der Literatur zwecks Unterhaltung und Weiterbildung zu genießen.
Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der Umfang der zum Ausleihen angebotenen Werke gegenüber dem gesamten Literaturangebot ein geringer Anteil ist. Thomas Kahlisch, der Leiter der DZB nannte auf einer Jubiläumsveranstaltung der ISCB interessante Zahlen. Pro Jahr erscheinen auf dem Buchmarkt ca. 80.000 neue Werke. Im gleichen Zeitraum werden seitens der Blindenhörbüchereien weniger als 2.000 neue Bücher aufgelesen. Auch wenn man seitens dieser Institutionen bemüht ist, die Zahl der aufzusprechenden Bücher zu erhöhen, geht die Schere in Form des Angebotes zwischen Buchhandel und den Blindenhörbüchereien immer mehr auseinander. Das heißt, dass die Chance, ein bestimmtes Werk in Form eines Hörbuches auszuleihen, nicht zu überschätzen ist.
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Letzte Änderung 7.8.2012