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Dunkelausstellung, Schließung und wie geht es weiter

... Was vorher geschah!
Sie haben bemerkt, dass ich die Vergangenheitsform gewählt habe. Ja, aufgrund der Corona-Krise wurde die Ausstellung zwischenzeitlich geschlossen. Das Unternehmen selbst ist jedoch bis auf weiteres existent. Hiermit teilt sich die Institution leider ihr Schicksal mit vielen anderen Anbietern aus dem Event- und Freizeitbereich. Corona hat auch in der Dunkelausstellung das kaputt gemacht, was seitens vieler Betreiber mühsam aufgebaut wurde.

Kurz nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie mußte die Dunkelausstellung am 17. März 2020 geschlossen werden. Zunächst vertrat ich die Ansicht, mit vereinten Kräften meinen Beitrag für ein Fortbestehen des Unternehmens aus Solidaritätsgründen leisten zu müssen. Da absehbar war, dass während eines Lockdowns das Internet zwecks zwischenmenschlicher Kommunikation eine große Bedeutung gewinnt, hatte ich die Idee, ein Portal ins Netz zu stellen, um Besucher, Gäste und Freunde gegenseitig auf Laune zu halten. Hier sollten alle, die aufgrund netter gemeinsamer Erinnerungen Erfahrungen austauschen wollten, zu Wort kommen.

Ich entwickelte somit mittels PHP und MYSQL einen Auftritt. Die Entwicklung kostete mich einigen Gehirnschmalz. Nach Fertigstellung wurde das Forum freigeschaltet, und ich informierte die Unternehmensleitung. Zu meiner Enttäuschung teilte der Betreiber des Unternehmens die Freude meiner Idee nicht. Zwischenzeitlich hatte er seinen Aufenthaltsort ins Ausland verlagert und steuerte aus der Ferne über das verbliebene Personal jegliche Aktionen. Somit ließ er ausrichten, schnellstens mein Portal "offline" zu schalten, denn alles was mit der Schließung in die Öffentlichkeit dringen sollte, wollte er im Rahmen alleiniger Kontrolle erhalten. Da er sicherlich das Recht hierfür hat, kam ich der Aufforderung nach. Verblieben ist ein bitterer Beigeschmack, denn oft wird in den Medien darüber berichtet, sich mittels Solidaraktionen gerade in Zeiten von Corona gegenseitig über Wasser zu halten. Mit meinen Ausführungen möchte ich verdeutlichen, dass auch Solidaraktionen während schlechter Zeiten ausgebremst werden können.

Die Kollegschaft teilte sich in 2 Bereiche auf. Es gibt fest angestellte, die vom Führbetrieb vollständig leben. Diese befinden sich weiterhin in Kurzarbeit. Der andere Teil der Belegschaft waren sogenannte Aushilfen, die im Rahmen eines Mini-Jobs 450 Euro im Monat steuerfrei bezogen. Da ich über weitere Einkünfte verfüge, gehörte ich zu diesem Anteil der Belegschaft.

Im Gegensatz zu den fest angestellten Kollegen, die weiterhin angestellt sind, um Kurzarbeitergeld zu erhalten, erhielten die Aushilfskräfte im Sommer 2020 ein Angebot zwecks Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Hiermit war eine Abfindung verbunden, deren Höhe sich aufgrund der Zugehörigkeit ausrechnen ließ.

Nun ist allgemein bekannt, dass man Angebote für einen Aufhebungsvertrag nicht annehmen muß. Erfolgt keine Annahme, unterliegt man dem Risiko, betriebsbedingt gekündigt zu werden. Dagegen kann man zwar vor dem Arbeitsgericht klagen, ob dieses mit Erfolg verbunden ist, konnte man schwer absehen, denn auf hoher See und vor Gericht ist man niemals sicher. Somit habe ich das Angebot angenommen, und besagtes Arbeitsverhältnis wurde somit auf Gegenseitigkeit gekündigt. Meine Tätigkeit in der Dunkelausstellung könnte somit für mich vielleicht geschichtlichen Charakter haben. Man sagte mir zwar mündlich zu, im Falle einer Wiedereröffnung der Ausstellung mich im Bedarfsfall erneut einzustellen, darauf kann ich mich jedoch letztlich nicht verlassen. Diese Zusage ist unverbindlich.

Am 2.7.2021 wurde die Ausstellung wieder eröffnet. Da sich die fest angestellten Mitarbeiter aber weiterhin in "Kurzarbeit" befinden, ist vorerst eine Weiterbeschäftigung der Aushilfskräfte nicht möglich. Den Status besagter "Kurzarbeit" wird man wohl zunächst aufrecht erhalten, da nicht absehbar ist, wie sich die Ausbreitung von Corona unter Berücksichtigung neuer Varianten weiter entwickelt. Somit ist eine erneute Schließung der Ausstellung nicht ausgeschlossen.
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Letzte Änderung 8.7.2021